Die stationäre Kinder- und Jugendhilfe ist ein wesentlicher Bestandteil der Jugendhilfe in Deutschland und bietet jungen Menschen in schwierigen Lebenssituationen eine sichere und unterstützende Umgebung. Im Unterschied zu ambulanten Hilfen oder teilstationären Betreuungsformen leben die Jugendlichen in einer Einrichtung (dazu gehören auch unsere sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften kurz SPLG), die ihnen rund um die Uhr Schutz, Betreuung und Förderung bietet. Diese Form der Hilfe orientiert sich an den gesetzlichen Grundlagen des SGB VIII, insbesondere an den Paragraphen 34 SGB VIII und 35a SGB VIII.
Das zentrale Ziel der stationären Kinder- und Jugendhilfe ist es, den jungen Menschen langfristige Perspektiven zu eröffnen. Durch eine enge Begleitung und Unterstützung in allen Lebensbereichen werden sie dabei unterstützt, persönliche Krisen zu überwinden und sich stabil zu entwickeln. Dabei wird großer Wert auf die Stärkung der individuellen Ressourcen und Fähigkeiten gelegt. Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gemäß SGB VIII bieten wir den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, ihre Persönlichkeit zu entfalten und neue Lebenswege zu gehen.
Unsere Arbeit in der stationären Kinder- und Jugendhilfe basiert auf einem systemischen Ansatz. Das bedeutet, dass wir nicht nur den einzelnen Jugendlichen betrachten, sondern auch dessen soziales Umfeld, wie Familie, Schule und Freundeskreis. Dadurch können wir individuelle Lösungen entwickeln, die auf die spezifischen Bedürfnisse jedes Einzelnen zugeschnitten sind. Diese Lösungen umfassen Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen, und gemeinsame Wohnformen vorrangig in Nordrhein Westfalen und Niedersachsen.
Im stationären Setting der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten wir systemisch, das heißt, wir beziehen das gesamte soziale und vor allem das familiäre Netzwerk der Jugendlichen in die Betreuung ein. So fördern wir eine nachhaltige und umfassende Unterstützung, die weit über den Aufenthalt in der Einrichtung hinauswirkt. Dies umfasst auch die enge Zusammenarbeit mit freien Trägern, Landesjugendämtern und Personensorgeberechtigten im Rahmen der Hilfeplanung gemäß §36 SGB VIII.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil unserer stationären Kinder- und Jugendhilfe sind die therapeutischen und heilpädagogischen Angebote. Diese richten sich gezielt an Jugendliche, die aufgrund von seelischer Behinderung oder anderen psychischen Belastungen eine intensivere Unterstützung benötigen. Hierbei setzen wir auf erfahrene Fachkräfte und moderne therapeutische Ansätze, die den Heilungsprozess unterstützen und fördern. Die Maßnahmen der Eingliederungshilfe gemäß 35a SGB VIII sind ein integraler Bestandteil unseres Angebots.
Das Team in der stationären Kinder- und Jugendhilfe besteht aus erfahrenen Fachkräften der sozialen Arbeit, die kontinuierlich geschult und weitergebildet werden. Unser Ziel ist es, den jungen Menschen nicht nur eine sichere Umgebung zu bieten, sondern auch eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen, die ihnen Halt und Orientierung gibt. Neben den Fachkräften der stationären Einrichtungen arbeiten wir eng mit Sozialpädagogischer Familienhilfe, Erziehungsberatung und Jugendsozialarbeit zusammen, um eine ganzheitliche Betreuung sicherzustellen.
Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung bieten wir verschiedene stationäre Hilfen an, die sich an den Bedürfnissen der jungen Menschen orientieren. Dazu zählen:
Unsere Arbeit orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII, insbesondere den Paragrafen 1 SGB VIII, 27 SGB VIII, 33 SGB VIII, 34 SGB VIII und 41 SGB VIII. Ziel unserer Maßnahmen ist stets das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen, welches durch den Einsatz verschiedenster Erziehungshilfen gesichert wird. Dabei spielt der Kinderschutz eine zentrale Rolle, um sicherzustellen, dass die jungen Menschen in einem sicheren Lebensort aufwachsen können.
Die stationäre Jugendhilfe bietet jungen Menschen eine Betreuung in einem vollumfänglichen Rahmen, wo sie in einer Einrichtung leben und rund um die Uhr betreut werden. Teilstationäre Hilfen, wie etwa Tagesgruppen, bieten hingegen Unterstützung, bei der die Jugendlichen nur einen Teil des Tages in der Einrichtung verbringen und ansonsten in ihrem häuslichen Umfeld leben.
Eltern, oder Personensorgeberechtigte, spielen eine wichtige Rolle in der stationären Jugendhilfe. Sie werden in den Prozess der Hilfeplanung einbezogen und arbeiten eng mit den Betreuern zusammen, um das Wohl des Kindes sicherzustellen. Auch nach der Platzierung in einer Einrichtung wird das familiäre Umfeld weiterhin berücksichtigt und gefördert, um falls möglich und sinnvoll, eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie zu ermöglichen.
Die Finanzierung der stationären Jugendhilfe erfolgt durch die öffentliche Jugendhilfe, also durch die Jugendämter, die gemäß SGB VIII für die Bereitstellung der Hilfen zur Erziehung verantwortlich sind. In besonderen Fällen können auch andere Träger der Sozialhilfe oder Eingliederungshilfe beteiligt sein, abhängig von den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen.
Die stationäre Kinder- und Jugendhilfe bietet jungen Menschen in Krisensituationen eine wertvolle Chance, ihr Leben neu zu ordnen und gestärkt in die Zukunft zu blicken. Durch individuelle Betreuung, systemische Arbeit und ein breit gefächertes Hilfesystem schaffen wir eine solide Basis für eine positive Entwicklung und langfristige Stabilität. Von Tagesgruppen über sozialpädagogische Familienhilfe bis hin zur sozialen Gruppenarbeit bieten wir vielfältige Unterstützungsangebote an, um das Kindeswohl in jeder Situation zu gewährleisten. Durch den Jugendschutz und die Zusammenarbeit mit öffentlichen Jugendhilfen und freien Trägern setzen wir uns für das Wohl der jungen Menschen ein, um ihnen eine gesunde und sichere Entwicklung zu ermöglichen.